UNTERNEHMEN

GRÜNDUNG VON UNTERNEHMEN AUF GIBRALTAR

GIBRALTAR IST EIN SEHR GUTE ORT, UM EINE HOLDING-GESELLSCHAFT ZU FINDEN, MIT DER WIR IN ANDEREN LÄNDERN GESCHÄFT TÄTIGEN KÖNNEN. 

Ein weiterer Vorteil ist, dass wir als Investor anonym bleiben können. Gibraltar hat dank der Zugehörigkeit zur britischen Krone, während es Mitglied der Europäischen Union bleibt, sehr liberale Steuervorschriften für Unternehmen. Der allgemeine Einkommensteuersatz beträgt 10 %, der nur für im Gebiet von Gibraltar erzielte Einkünfte gilt, während für andere Einkünfte außerhalb von Gibraltar der Einkommensteuersatz 0 % beträgt. Darüber hinaus ist Gibraltar kein Mitglied des Mehrwertsteuersystems der EU und es gibt dort keine Mehrwertsteuer. Die darin gegründeten Gesellschaften sind unseren Gesellschaften mit beschränkter Haftung (NRCs) gleichgestellt, die einen ernannten Direktor haben können, der die Gesellschaft in unserem Namen leitet und in den Handelsregistern auftritt, während wir als Gesellschafter der Gesellschaft anonym bleiben können. Die Buchführungspflicht gilt nur für Unternehmen, die in Gibraltar tätig sind. Für Unternehmen, die außerhalb von Gibraltar tätig sind, wird die Buchhaltung vereinfacht. Das Mindestkapital für eine Offshore-Gesellschaft beträgt 100 GBP.

Darüber hinaus ist hinzuzufügen, dass es in Gibraltar sehr einfach ist, verbindliche Steuerauslegungen des Commissioner of Income Tax zu erhalten, die wir auf die von uns geschaffenen Strukturen und Geschäftsmodelle anwenden können, um deren Gewissheit und Sicherheit zu erhöhen.