In osteuropäischen Ländern ist eine Stiftung ausschließlich mit einer gemeinnützigen Einrichtung mit dem Status einer gemeinnützigen Organisation verbunden, deren Gelder durch Zuwendungen und Spenden von Personen gesammelt werden, die in keiner Weise davon profitieren, weil das Vermögen nicht gewinnbringend ist für ihre privaten Zwecke entsorgt. Derzeit ändert sich dies in Polen langsam und es ist nun möglich, die Nachfolge von Personen- und Kapitalgesellschaften zu planen, ohne dass ein Nachlassverfahren durchgeführt werden muss. Allerdings sind diese Regelungen noch weit von denen entfernt, die außerhalb der Landesgrenzen gelten. Das Konzept einer Privatstiftung entstand vor über hundert Jahren in Liechtenstein als Instrument zur Vermögenssicherung und Vermögensnachfolgeplanung. Die Errichtung einer Privatstiftung ist Bestandteil der gegenwertigen Zukunftsplanung des Nachlasses, aber auch nach dem Tod des Stifters. Eine Privatstiftung ist eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit, die Eigentum besitzen kann. Die Funktionsweise der Stiftung ähnelt einer kommerziellen Gesellschaft, wobei zu beachten ist, dass eine Privatstiftung keine Mitglieder oder Anteilseigner hat. In vielen europäischen Ländern ist die Tätigkeit von Stiftungen in Rechtsakten geregelt, Beispiele für Länder mit umfangreicher Stiftungsgesetzgebung sind die Niederlande, Liechtenstein und Österreich sowie neuerdings auch Panama. Trotz gewisser gesetzlicher Einschränkungen bestehen jedoch erhebliche Freiheiten, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung, Ernennung und Abberufung des Verwalters. Der Stifter kann auch die satzungsmäßigen Ziele seiner Stiftung freiwillig bestimmen. Besonders hervorzuheben ist die Panamanian Private Interest Foundation, die über sehr liberale Regelungen verfügt und keine Buchhaltungsunterlagen verlangt. Die Kosten für die Instandhaltung eines solchen Fundaments betragen etwa 250 USD pro Jahr. Darüber hinaus kann er Anteile an einer panamaischen Handelsrechtsgesellschaft LLC besitzen, die kommerzielle Tätigkeiten in Panama und im Ausland ausüben kann, auf deren Einkünfte er keine Einkommenssteuer zahlt. Eine solche Lösung, die in der Verschmelzung beider Unternehmen besteht, kann praktisch die Struktur eines Trusts haben, durch den eine äußerst steueroptimierte Tätigkeit möglich ist.
Unser Unternehmen bietet eine breite Palette von Lösungen für die Gründung von Stiftungen und Unterstützung bei deren Verwaltung, insbesondere in Panama, wo wir dort eine Vertretung haben. Wir beraten Sie bei der Nutzung des Stiftungsvermögens und der Verwaltung dieser Stiftungen in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen.