Unternehmensgründung in Deutschland. Aufgrund der Nähe zur deutschen Grenze ist unser Unternehmen seit vielen Jahren auf die Gründung von Unternehmen in Deutschland spezialisiert. Wenn Sie bei uns ein Unternehmen gründen, erhalten Sie: Einfacheren Zugang zum EU-Markt als deutsches Unternehmen. Ein großer einkommensteuerfreier Betrag (derzeit 9,408 EUR). Keine Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Krankenversicherungen. Einfacherer Zugang zu europäischen Fonds und zum Finanzmarkt. Wir bieten vorgefertigte registrierte Unternehmen zum Verkauf sowie die Einrichtung von Spezialfahrzeugen für bestimmte Projekte an und bieten: Unterstützung für eine Anwaltskanzlei, Virtual Office im Zentrum Berlins, an einer renommierten Adresse. Buchhaltung und Steuerdienstleistungen. VIP-Bankdienstleistungen, Rechtsberatung und Managementunterstützung in jeder Phase der Unternehmensentwicklung. Vor der Gründung eines Unternehmens füllen wir die Unterlagen aus und bereiten die Satzung sowie alle für die Registrierung erforderlichen Formulare vor. Alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Vertragsvorbereitung und der Registrierung des Unternehmens werden in einem Treffen in Berlin erledigt. Wir arrangieren einen Besuch bei der Bank und dem Notar. Wir reichen beim Finanzamt einen Antrag auf Erhalt einer Steuernummer und einer EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein. Die beliebteste Form der Wirtschaftstätigkeit in Deutschland ist die Führung eines Unternehmens in Form einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die einer englischen Ltd. oder einer amerikanischen LLC entspricht. Unsere Kunden wählen häufig auch andere Rechtsformen, z. B. in Form einer UG (haftungsbeschränkt) bei denen ein geringeres Grundkapital erforderlich ist. Einige von ihnen entscheiden sich jedoch für fortgeschrittenere Rechtsstrukturen wie: Aktiengesellschaften AG oder Kommanditgesellschaften (GmbH & Co.KG) zusammen mit GmbHs als persönlich haftende Gesellschafter, um die persönliche Haftung zu begrenzen. Alle notwendigen Informationen finden Sie auf unserer Website. Wenn sich herausstellt, dass diese nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Die deutsche Gesellschaft GmbH haftet gegenüber ihren Gläubigern unbeschränkt mit sämtlichen Vermögenswerten der Gesellschaft. Im Allgemeinen haften die Gesellschafter nicht für die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber ihrem Privateigentum, es sei denn, sie haben die Verpflichtungen des Unternehmens persönlich gesichert, beispielsweise durch Beitritt zu einer Schuld oder durch eine Bürgschaft. Gesellschafter können im Falle eines Verstoßes gegen das Gesetz über die GmbH persönlich haftbar gemacht werden, insbesondere wenn sie sich auf Kosten der GmbH bereichern (Verstecken von Vermögenswerten vor Gläubigern, Liquidation von Geschäften ohne Befolgung von Verfahren, Entzug von Eigenkapital unter Verstoß gegen die Bestimmungen der GmbH). Es sei auch daran erinnert, dass die Mitglieder des Vorstands der GmbH im Falle einer Verletzung ihrer Pflichten als gewissenhafter Unternehmensleiter persönlich haften. Sie haften auch persönlich für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Insolvenz der GmbH kein Insolvenzantrag gestellt, Zahlungen an die Gesellschaft geleistet und Vermögenswerte und Barwerte an die Anteileigenen der GmbH abgezogen wurden. Wird die deutsche Gesellschaft GmbH zahlungsunfähig und übermäßig verschuldet, sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, Insolvenz anzumelden. Hat die GmbH keinen Vorstand mehr, so geht die Insolvenzpflicht auf die Gesellschafter über.
Wie im europäischen Rechtssystem besteht eine Kommanditgesellschaft, bei der die persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist. Der Vorteil dieser Gesellschaft besteht darin, dass die GmbH wie eine Kapitalgesellschaft und die gesamte Gesellschaft wie eine Kommanditgesellschaft besteuert wird. Darüber hinaus ist die Haftung gegenüber Gläubigern auf die Höhe des Grundkapitals der GmbH begrenzt. Auf diese Weise zahlt das Unternehmen selbst nur Steuern auf seine Aktivitäten und Gewinne und Verluste werden unter den Partnern aufgeteilt und unterliegen ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Diese Lösung zielt darauf ab, die Haftung gegenüber Gläubigern auf die Höhe des Kapitals der GmbH und die geringstmögliche Steuerbelastung für natürliche Personen, die Partner der Gesellschaft sind, zu beschränken. Ein wichtiger Vorteil ist auch die Tatsache, dass Partner, die als Mitglied der Geschäftsleitung handeln oder das Unternehmen vertreten, keine unbeschränkte Haftung für die Verpflichtungen des Unternehmens übernehmen müssen. Die Gesellschaft GmbH & Co.KG ist somit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Bei der Entscheidung, ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, können wir zwischen dem klassischen GmbH-Unternehmen und dem sogenannten Unternehmergesellschaft wählen. Die Unternehmer Gesellschaft (kurz UG, mit der Note haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine besondere Modifikation der GmbH. In der Praxis soll der Zugang zu einer Kapitalgesellschaft erleichtert werden, insbesondere für Unternehmen, die zunächst ein kleines Stammkapital zur Verfeuerung haben, eine UG ist hauptsächlich im Dienstleistungssektor tätig. Darüber hinaus beschränkte der Gesetzgeber in diesem Unternehmen die Möglichkeit, den vollen Jahresgewinn zu zahlen. Es ist erforderlich, eine Rücklage für das Grundkapital zu bilden, auf das 25% des Gewinns übertragen werden sollen, bis der Mindestbetrag von 25.000 € eingezogen ist. Der Gesetzgeber hat hier nicht angegeben, in welchem ??Zeitraum dieses Kapital beschafft werden muss. Wenn die Gesellschaft ihr Kapital auf 25.000 € erhöht, erlöschen die der Gesellschaft auferlegten Beschränkungen, die Gesellschaft kann jedoch weiterhin als UG (haftungsbeschränkt) bezeichnet werden. Bei der GmbH beträgt das Mindestkapital 25.000 €. Das Grundkapital kann auch durch Sacheinlagen durch das Grundkapital gedeckt werden. Sacheinlagen dürfen nicht mehr als die Hälfte des Anfangskapitals betragen und müssen mindestens 12.500 € in bar erfolgen. Die Gesellschafter können die Höhe ihrer Anteile individuell bestimmen. Jeder Anteil der Gesellschaft muss für einen Betrag von mindestens 1 €, damit die verfügbaren Anteile leichter geteilt, kombiniert oder einzeln oder in größerer Anzahl an Dritte übertragen werden können. In der GmbH bestimmt der Gesetzgeber die Regeln für den Ersatz des Eigenkapitals der Gesellschaft durch die Gewährung von Darlehen an die Gesellschaft durch die Anteileigenen und bei deren Behandlung als Eigenkapital Unternehmen und was ist die Verantwortung dieses Kapitals gegenüber den Gläubigern. Grundsätzlich gilt die Regel, dass die Gesellschaft gegenüber Gläubigern unbeschränkt mit ihrem Eigentum haftet. Gesellschafter Haften in der Regel nicht mit ihrem Privateigentum, es sei denn, sie haben die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit ihrem persönlichen Eigentum gesichert oder bereichern sich unter Verstoß gegen das Gesetz über GmbH-Unternehmen ungerechtfertigt auf Kosten des Unternehmens.
Unser Unternehmen ist spezialisiert auf die Gründung von Unternehmen in Deutschland. Hierbei handelt es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH ). Die deutsche GmbH entspricht der englischen Gesellschaft Ltd. und der American LLC. Das Mindestkapital der deutschen Gesellschaft GmbH wurde auf 25.000 € festgesetzt, für die Registrierung und Eintragung in das Register ist nur die Hälfte des Grundkapitals in Höhe von 12.500 EUR erforderlich. Die Genehmigung des Firmennamens durch die Deutsche Industrie- und Handelskammer IHK ist ebenfalls erforderlich. Anschließend müssen Sie die deutsche Gesellschaft im HRB-Register eintragen, ein Bankkonto eröffnen und den Sitz der Gesellschaft einrichten. Das Thema der Tätigkeit des Unternehmens sollte auch in die Wirtschaftsunterlagen der örtlichen Verwaltungseinheit eingetragen werden. Der Vertag des deutschen Unternehmens muss den in § 3 des GmbH-Gesetzes vorgeschriebenen Mindestinhalt enthalten sein. Dazu noch muss der Vertrag von allen Gesellschaftern unterzeichnet und notariell beglaubigt werden. Ein abwesender Gesellschafter kann mittels eines notariell beglaubigten Vertreters Unterzeichen. Bereits in der Gründungsphase muss die GmbH eine Person benennen, die das deutsche Unternehmen außerhalb vertritt, d. H. einen Geschäftsführer, der weitere Schritte unternimmt, um das Unternehmen zu registrieren. Es ist möglich, eine solche Person zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Vertrags der GmbH oder später durch besonderen Beschluss der Gesellschafter zu ernennen. Die deutsche GmbH erlangt erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister Rechtspersönlichkeit. Nur der Präsident (Geschäftsführer) ist berechtigt, einen Registrierungsantrag zu stellen, und bei mehreren Vorstandsmitglieder muss die Benachrichtigung von allen gemeinsam erfolgen, auch wenn jeder von ihnen befugt ist, das Unternehmen unabhängig zu vertreten. Ihre Unterschriften auf Registrierungsdokumenten müssen von einem Notar beglaubigt werden, der die Dokumente elektronisch an das Handelsregister sendet. Wie in anderen europäischen Ländern ist in der Zeit zwischen der Unterzeichnung des Vertrags und ihrer Eintragung in das Register die Geschäftsführung der Gesellschaft für ihr persönliches Eigentum verantwortlich. Um die Tätigkeit eines neu gegründeten Unternehmens der GmbH aufzunehmen, ist es erforderlich, sich beim Finanzamt zu melden, die Geschäftstätigkeit zu registrieren, ein Bankkonto einzurichten und sich bei der Handelskammer anzumelden.
Es gibt viele Fragen zu Unternehmen in Deutschland, daher werden wir versuchen, sie einzeln zu beschreiben. Wir werden hier nicht auf Aktivitäten von natürlichen Personen eingehen, sondern nur auf Kapitalgesellschaften. Die UG (haftungsbeschränkter), das Äquivalent der GmbH, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit der Differenz, dass das Anfangskapital von 25.000 € nicht erforderlich ist, aber in den folgenden Jahren durch Abschreibung von 25% des Unternehmensgewinns ergänzt werden muss. Bei Erreichen des erforderlichen Kapitals kann es auf Anfrage in eine GmbH umgewandelt werden. Bei der Gründung einer Gesellschaft sind die Form einer notariellen Urkunde und die Stellungnahme der zuständigen Handelskammer erforderlich. Das Unternehmen kann einen oder mehrere Partner haben, der Vorstand, der einer oder mehrere sein kann, ist für die Verpflichtungen des Unternehmens verantwortlich. Für die Geschäftsführung der Gesellschaft gelten die für GmbH-Unternehmen geltenden Regelungen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung der GmbH. Diese deutsche Gesellschaft hat Rechtspersönlichkeit und die Geschäfte der Gesellschaft werden von der Geschäftsleitung geführt, die aus einer oder mehreren Personen bestehen kann. Das Mindestkapital beträgt 25.000 €, das vor der Registrierung der Gesellschaft eingezahlt werden muss. Die von jedem Gründer gezeichneten Anteile müssen mehr als 100 € betragen. Wie in anderen europäischen Ländern ist auch die deutsche GmbH in ein Gerichtsregister eingetragen. Solche Unternehmen wurden gegründet, um größere Geschäftsinteressen zu vertreten und die persönliche Haftung der Partner zu begrenzen. Leitungsgremien der deutschen Gesellschaft sind wie der polnischen Gesellschaft die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Die deutsche Gesellschaft AG (Aktiengesellschaft), das Äquivalent einer europäischen Aktiengesellschaft, deren Aufgabe es ist, das Kapital zu konzentrieren, um größere wirtschaftliche Unterfangungen zu realisieren. Die Aktiengesellschaft (AG) hat Rechtspersönlichkeit und haftet nur für das Vermögen der Gesellschaft. Sie ist eine Handelsgesellschaft und unterliegt den Bestimmungen des Aktiengesellschaftsgesetzes. Die Gründung von AG-Gesellschaften ist im deutschen Recht in den geltenden gesetzlichen Bestimmungen umfassend geregelt. Das Anfangskapital der deutschen Gesellschaft AG beträgt 50.000 € und mehr. Es entsteht bei der Übernahme von Aktien durch die Gründer der AG als Gegenleistung für ihre Beiträge. Die Eintragung in das Register erfolgt nach Einzug des Grundkapitals, Vorlage des Gründungsberichts, Ernennung des Aufsichtsrats und Einholung einer positiven Stellungnahme der zuständigen Handelskammer. Nach Eintragung durch das Gericht erwirbt die deutsche Gesellschaft AG Rechtspersönlichkeit und kann Aktien ausgeben. Leitungsgremien der deutschen Gesellschaft AG sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Die Aktionäre sind nicht für die Verpflichtungen der Gesellschaft verantwortlich, sie tragen das Risiko nur für das eingebrachte Aktienkapital und erzielen Gewinne in Form von Dividenden.
Ein Unternehmen in Deutschland in Form einer deutschen Kapitalgesellschaft ist zweifellos eine gute Lösung für Menschen, die direkt auf dem deutschen Markt agieren möchten. Wenn wir dort ein Unternehmen führen, können wir im Vergleich zur Führung eines Unternehmens außerhalb der EU auf viele Erleichterungen zählen. Das Unternehmen in Deutschland garantiert uns auch einen leichteren Zugang zu Bestellungen auf dem deutschen Markt. Wir profitieren auch von Steuern, da der steuerfreie Betrag dort viel höher ist als in anderen osteuropäischen Ländern und für 2020 (9,408 €) beträgt. Darüber hinaus können wir bei der Einstellung von Mitarbeitern auf viele Preisnachlässe zählen, und der Zugang zu EU-Mitteln ist ebenfalls einfacher. Wir nutzen auch kostenlose Schulungen für Mitarbeiter, einschließlich des kostenlosen Lernens der deutschen Sprache. Es ist viel einfacher, einen Firmenwagen dort abzurechnen, und es ist einfacher, die Mehrwertsteuer beim Kauf zu begleichen.
Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland für eine natürliche Person, die ein Unternehmen führt, ist keine schwierige Angelegenheit und ähnelt der in anderen europäischen Ländern. Wir melden dem zuständigen Büro die Bereitschaft, ein bestimmtes Unternehmen zu führen und der Sozialversicherung beizutreten. Dann melden wir uns beim Finanzamt an und können bereits ein Geschäft führen. Überdies erfordert die Gründung einer deutschen UG oder einer deutschen GmbH (das Äquivalent einer englischen Ltd. und einer amerikanischen LLC) die Erstellung der Vertrag in Form einer notariellen Urkunde und die Genehmigung des Firmennamens durch die zuständige Handelskammer (IHK). Dann müssen Sie einen Eintrag in das entsprechende Gerichtsregister erhalten. Nachdem das deutsche Unternehmen in das Gerichtsregister eingetragen wurde, registrieren wir das Unternehmen in dem Gewerbe, in dem wir tätig werden möchten, im Gewerbe-Register. Nach der Berichterstattung in den Wirtschaftsunterlagen melden wir das deutsche Unternehmen dem Finanzamt und können danach unser Geschäft aufnehmen. Unser Unternehmen bietet umfassende Dienstleistungen für die Gründung von Unternehmen in Deutschland. Wir vereinbaren mit einem deutschen Notar Fristen für die Ausarbeitung eines deutschen Unternehmensvertrags, wir überwachen den gesamten Prozess der Unternehmensregistrierung in Deutschland, einschließlich der Überprüfung des Firmennamens, ob der Name nicht mehr im deutschen Gerichtsregister eingetragen ist. Wir helfen bei der Einrichtung eines Bankkontos und der Unterzeichnung eines Vertrags mit einem Buchhaltungsbüro und Virtual Office. Im Allgemeinen können wir unseren Kunden bei ihrem Geschäft helfen und alles kann auf Russisch erledigt werden. Wenn der Kunde keine Erfahrung in der Führung eines Unternehmens in Deutschland hat, können wir auch Mitarbeiter unseres Unternehmens an die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens in Deutschland delegieren.
Wenn wir eine Investition in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) in Betracht ziehen, müssen wir die örtlichen Bedingungen hinsichtlich juristischer Personen berücksichtigen, die dort Geschäfte tätigen können. Besondere Aufmerksamkeit verdienen LLC-Unternehmen, die in Sonderwirtschaftszonen (Free Zone Company) ansässig sind. Der effektivste Ort zur Gründung solcher Unternehmen ist die Gründung von Unternehmen im Emirat Ras Al-Khaimah (RAK). In dieser RAK-Sonderwirtschaftszone ansässige Unternehmen zahlen keine Körperschaftssteuer (CIT), persönliche Einkommenssteuer (PIT) oder Kapitalertragssteuer. Anteile an diesen Unternehmen können von Personen gehalten werden, die 100 % des ausländischen Kapitals repräsentieren. Diese Unternehmen führen keine Buchhaltung und verlangen nur einmal im Jahr eine Prüfung. Der Direktor (nur einer erforderlich) und der Sekretär können dieselbe Person sein, unabhängig von ihrer Nationalität. Die VAE haben kein Informationsabkommen mit Polen über den Austausch von Steuerinformationen, wohl aber ein Abkommen mit Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Dort erzielte Einkünfte unterliegen in Polen nicht der Einkommensteuer. Das Unternehmen kann ein Konto bei einer Bank in den VAE, aber auch bei jeder anderen Bank auf der Welt eröffnen. Aktionäre können Kapital und Gewinne überall auf der Welt ohne Einschränkungen in jeder Währung transferieren. Es gibt keine Untergrenze für das erforderliche Stammkapital. Allerdings gibt es für Unternehmen dieser Art eine Beschränkung der Geschäftstätigkeit in den VAE. Diese Unternehmen können in allen Free Zone außer den VAE, also außerhalb der Freihandelszone, tätig sein. Um ein solches Geschäft in den VAE zu betreiben, müssten wir uns für ein Unternehmen auf dem Festland (Mainland Company) entscheiden. Der Vorteil von Unternehmen in der Freihandelszone (Free-Zone-Unternehmen) besteht in der Möglichkeit, ihren Aktionären eine steuerliche Ansässigkeit zu gewähren, ein Aufenthaltsvisum zu erhalten und ein Ausweisdokument (Emirates-ID) zu erhalten.
Bei der Gründung eines Unternehmens in den Vereinigten Arabischen Emiraten sollten Sie sich zunächst Gedanken darüber machen, welche Unternehmensform Sie dort führen möchten und welchen wirtschaftlichen Zwecken es dienen soll. Nach den in den VAE geltenden Vorschriften dürfen dort ansässige Offshore-Unternehmen keinen Handel in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder in den sogenannten Freihandelszonen (Free Zone) betreiben. Diese Unternehmen werden oft mit Free-Zone-Unternehmen verwechselt, die in den VAE ansässig sind und gemäß den in diesen Zonen geltenden Vorschriften funktionieren. Offshore-Unternehmen können jedoch uneingeschränkt auf allen Märkten außerhalb der VAE tätig sein und auch Immobilien in den VAE besitzen. Aktionäre dieser Unternehmen haben keinen Aufenthaltsstatus in den VAE und erhalten weder ein Aufenthaltsvisum noch einen Personalausweis (Emirates ID). Allerdings haben diese Unternehmen gewisse Vorteile. Ein Offshore-Unternehmen muss kein physisches Büro in den VAE haben und 100-prozentige Anteilseigner eines solchen Unternehmens können Personen von außerhalb der VAE sein, darüber hinaus sind die personenbezogenen Daten dieser Anteilseigner nicht öffentlich. Ein solches Unternehmen zahlt in den VAE auch keine Körperschaftssteuer (CIT), kann jedoch über ein Bankkonto mit mehreren Währungen für die Abwicklung internationaler Geschäfte verfügen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es derzeit nur zwei Standorte, an denen ein Offshore-Unternehmen registrieren werden kann. Dies sind das RAK International Corporate Center (RAK ICC) und die Jebel Ali Free Zone Authority (JAFZA). Ras Al Khaimah (RAK) ist eines der sieben Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Dieses Emirat liegt an der Nordspitze der Vereinigten Arabischen Emirate an der Küste des Persischen Golfs. Es ist nur 50 Minuten vom Dubai International Airport (DXB) und 25 Minuten vom RAK International Airport entfernt. Das Emirat wird allgemein als RAK bezeichnet, es verfügt außerdem über eine entwickelte Schiffbauindustrie und Handelstraditionen und ist führend in den Bereichen Bergbau, Fertigung und Tourismus. Das Emirat Ras Al Khaimah (RAK) wächst weiter und gewinnt an Glaubwürdigkeit als attraktives Geschäftszentrum mit einer dynamischen und diversifizierten Wirtschaft. Kommerzielle Anreize und günstige Unternehmensgründungen haben zu einer breiten Palette kommerzieller Aktivitäten geführt. Die JAFZA-Wirtschaftszone hingegen ist ein Industriegebiet in der Nähe des Hafens von Jebel Ali, einem der größten Schifffahrtshäfen der Welt, wodurch internationale Unternehmen, die dort ihren Hauptsitz haben, von besonderen Freizonenprivilegien profitieren. Das JAFZA-Gebiet liegt etwas außerhalb des Dubai-Marina-Gebiets, etwa eine Autostunde von Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate, entfernt. Offshore-Unternehmen können Eigentum und Immobilienvermögen in den VAE besitzen, wobei ihr Eigentümer das Unternehmen selbst und nicht seine Aktionäre ist. Die Vorschriften sehen vor, dass eine andere Person als der Aktionär Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft sein kann. Die Vorschriften ermöglichen auch die Eintragung von Testamenten durch Aktionäre, was die Übertragung von Vermögenswerten der Gesellschaft auf bestimmte Erben gewährleistet. Unternehmer, die internationalen Handel betreiben möchten, können auch darüber nachdenken, ein Offshore-Unternehmen in Dubai zu eröffnen. Diese Struktur ist kosteneffektiv, steuereffizient und bietet globalen Marktzugang mit wenigen Verwaltungs- und Berichtspflichten. Diese Art von in den Vereinigten Arabischen Emiraten registrierten Unternehmen eignet sich vor allem für die Abwicklung des internationalen Handels, die Gründung von Holdinggesellschaften, die Registrierung von Urheberrechten und Patenten sowie die Bereitstellung internationaler Beratungsdienstleistungen. Das Offshore-Unternehmen unterscheidet sich hinsichtlich seiner Arbeitsweise grundlegend vom Free-Zone-Unternehmen. Dieses Unternehmen ist eine juristische Person, die mit dem Ziel gegründet wurde, Geschäfte außerhalb ihres eingetragenen Gerichtsstandes und Ortes, an dem sie Vermögenswerte hält, zu betreiben. Für die Gründung eines Offshore-Unternehmens in Dubai ist mindestens ein Aktionär erforderlich. Für diese Art von Handelsgesellschaft gibt es keine Begrenzung der maximalen Gesellschafterzahl. Ein Aktionär kann eine natürliche Person, eine juristische Person (ein anderes Unternehmen) oder eine Kombination aus beiden sein. In den VAE registrierte Unternehmen dieser Art erhalten keine Gewerbelizenz, sondern lediglich eine Registrierungsbescheinigung. Dies bedeutet, dass ein solches Unternehmen keine kommerziellen Aktivitäten mit Personen in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder in den Freihandelszonen betreiben kann.
Eine weitere Art von in den VAE registrierten Unternehmen sind Free-Zone-Unternehmen, die in mehreren in den VAE tätigen Free Zone registriert werden können. Jede dieser Free Zone hat ihre eigenen Vorschriften bezüglich der Gründung von Kapitalgesellschaften, der Ausübung von Geschäftstätigkeiten in ihrem Gebiet und der Erteilung von Lizenzen. Diese Lizenzen werden für die Dauer von einem oder mehreren Jahren ausgestellt und müssen fortlaufend erneuert werden. Alle Lizenzen sind kostenpflichtig. Nach der Gründung eines solchen Unternehmens kann ein Aufenthaltsvisum und einen Personalausweis für die VAE beantragt werden. Diese Gesellschaften werden von natürlichen und juristischen Personen gegründet, die Anteilseigner solcher Gesellschaften sind, wobei die Zahl auf 50 Gesellschafter begrenzt ist. Ein Unternehmen dieser Art kann in allen Free Zone und außerhalb der VAE tätig sein. Aktionäre einer solchen Gesellschaft können bei den Behörden einer bestimmten Free Zone eine Bescheinigung über ihren steuerlichen Wohnsitz beantragen und dort ihre persönliche Einkommensteuer abrechnen. Jede Freihandelszone hat ihre eigenen internen Regelungen bezüglich des Firmensitzes. Einige erlauben ein virtuelles Büro oder Coworking Space, andere erfordern ein physisches Büro als Firmenzentrale. In Free-Zone-Unternehmen ist die Führung von Buchhaltungsbüchern nicht erforderlich. Sie unterliegen nur einmal im Jahr einer Prüfung durch ein Unternehmen, das in der Liste der zugelassenen Unternehmen aufgeführt ist.
Die am stärksten regulierte Form der Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ist die Führung von Unternehmen in Form von LLCs (Limited Liability Company), die innerhalb der Emirate tätig sind (Mainland Company) und sowohl innerhalb der VAE als auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig sind und ebenso in den Freihandelszonen (Free Zones) und auch auf internationaler Ebene Handel treiben können. Im Gegensatz zu Free-Zone-Unternehmen, die in Freihandelszonen und außerhalb der VAE tätig sein können, können sie in jedem Emirat ohne Einschränkungen tätig sein. Die Gründung eines solchen Unternehmens innerhalb der VAE hat unbestreitbare Vorteile, die nicht unterschätzt werden dürfen, vor allem die Möglichkeit Unbegrenzter Handel in jedem Emirat, was uns unbegrenzte Geschäftsmöglichkeiten bietet. Für die Gründung einer Gesellschaft ist bei einem solchen Unternehmen kein bestimmtes Mindestkapital erforderlich. Das Unternehmen ist von der Körperschaftsteuer befreit und muss keine Jahresabschlussprüfungen durchführen. Möglichkeit einer 100-prozentigen Beteiligung (ab November 2020), basierend auf Änderungen des Gesellschaftsrechts der VAE. Für viele Branchen wurde die Notwendigkeit, dass ein lokaler Partner in den VAE 51 % des Unternehmens besitzen muss, abgeschafft.
Die jüngsten Änderungen im rechtlichen Umfeld der Vereinigten Arabischen Emirate zielen darauf ab, den Marktzugang zu erleichtern. Daher ist die Wahl eines solchen Unternehmens für Investitionen in den VAE von größter Bedeutung. In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es zwei Haupttypen von Geschäftslizenzen für die Ausübung geschäftlicher Aktivitäten innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate: eine allgemeine Gewerbeerlaubnis für Handelstätigkeiten und eine Allgemeine Berufserlaubnis zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Beide Arten von Lizenzen werden mittlerweile an Unternehmen vergeben, deren Unternehmensanteile zu 100 % im Besitz von Ausländern sind. Es wurden auch einige Branchen übriggelassen, die strategischer Natur sind und immer noch einen lokalen Aktionär erfordern, aber das sind derzeit Ausnahmen. Anteilseigner einer solchen Gesellschaft können eine Steueransässigkeitsbescheinigung erhalten und ihre Steuern in den VAE abrechnen, wo sie von der Einkommensteuer befreit sind. Sie erhalten außerdem Aufenthaltsvisa und ein Ausweisdokument (Emirates ID).
Eines der Hauptziele der Private Family Foundation in Panama ist die Bereitstellung rechtlicher Lösungen, die eine effektive Verwaltung des Privatvermögens ermöglichen und so Erbschaftsverfahren vermeiden. Eine private Stiftung in Panama (Private Interest Foundation) vereint die Vorteile einer Kapitalgesellschaft und eines Trusts in einer Rechtsstruktur mit eigenen praktischen Merkmalen. Über diese Stiftung können Sie Ihr Vermögen ganz oder teilweise vertraulich, sicher und einfach verteilen. Private Stiftungen in Panama arbeiten auf der Grundlage von zwei Arten von Dokumenten: eines davon ist die Satzung der Stiftung, die öffentlich zugänglich ist und zur Gründung einer juristischen Person wie einer Stiftung dient. Beim letzteren Dokument handelt es sich jedoch um das Stiftungsreglement, das privat und vertraulich ist und detaillierte Informationen zu Leistungen, Vermögenswerten und deren Verteilung unter den Begünstigten enthält. Wie bei Trusts übertragen wir Eigentumstitel oder Rechte zur Verwaltung und Veräußerung von Immobilien nicht auf einen Dritten, sondern auf eine Stiftung.
Panamaische Privatstiftungen besitzen einen Stiftungsrat, der verpflichtet ist, die in der Satzung und den Vorschriften der Stiftung festgelegten Anweisungen des Stifters zu befolgen. Der Stiftungsrat handelt stets zugunsten der darin bezeichneten Begünstigten. Der Stiftungsrat fungiert als Geschäftsführung des Unternehmens, allerdings können Privatstiftungen im Gegensatz zu wirtschaftsrechtlichen Gesellschaften nicht dauerhaft einer kommerziellen Tätigkeit nachgehen. Es können sich jedoch auch Anteile an Handelsgesellschaften befinden, die solche Tätigkeiten ausüben können.
Der Hauptvorteil der Nutzung der Panama Private Interest Foundation besteht darin, dass eine gemeinnützige Organisation darf jedoch in ungewöhnlicher Weise gewerbliche Tätigkeiten ausüben oder die Rechte aus ihren zum Stiftungsvermögen gehörenden Anteilen an Gesellschaften des Wirtschaftsrechts ausüben. Etwaige wirtschaftliche Zuwendungen sind ausschließlich den Stiftungszwecken zuzuführen. Eine Stiftung kann für die gesamte Lebenszeit des Stifters oder nach seinem Tod gegründet werden. Hier besteht Freiheit und entsprechende Regelungen können vom Stifter in der Stiftungssatzung getroffen werden.
Private panamaische Stiftungen sind in Panama von der Einkommensteuer auf ausländische Einkommensquellen befreit.
Das Stiftungsvermögen wird durch die persönlichen Verbindlichkeiten des Stifters oder der Begünstigten nicht berührt. Der Stiftungsrat muss aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen, zu denen der Stifter (Gründer), eine juristische Person oder eine Kombination aus juristischen und natürlichen Personen gehören kann. Nach dem Tod des Stifters überweist der Stiftungsrat das Vermögen bzw. den Gewinn ohne Einleitung eines gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahrens gemäß den Weisungen des Stifters auf der Grundlage der Stiftungsordnung an die vorgesehenen Begünstigten. Die panamaische Privatstiftung kann auch in andere Gerichtsbarkeiten migrieren, die private Stiftungsvereinbarungen akzeptieren.